Werden Lastkraftwagen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, dann wird auch für diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Denn die Pflicht zur Haftpflichtversicherung ist beim Führen von Kraftfahrzeugen in Österreich genauso wie in vielen anderen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Zudem besteht noch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz mit Kaskoversicherungen wie der Teil- und Vollkaskoversicherung zu erweitern. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz von Leasingfahrzeugen noch mit einer GAP-Deckung zusätzlich abgedeckt werden.
Die Lkw-Versicherung
Durch das Führen eines Lastkraftwagens im Straßenverkehr entstehen besondere Risiken für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Gegen diese Risiken können sich Fahrzeughalter mit einer speziellen Lkw-Versicherung absichern. Der grundlegende Versicherungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung stimmt aufgrund der gesetzlichen Anforderungen mit der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung überein. Jedoch lässt sich dieser an die besonderen Anforderungen anpassen, es gibt aber dennoch einige Punkte zu beachten. Denn je nach Fahrzeugart werden unterschiedliche Tarife zur Lkw-Versicherung angeboten. Zu unterscheiden sind diese häufig nach Tarifen für Klein-Lastkraftwagen, für größere Lkws sowie für Fuhrparks. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen wird in dem Zusammenhang von Klein-Lastkraftwagen gesprochen. Darüber hinaus handelt es sich um große Lkws. Von einem Fuhrpark ist hingegen je nach Versicherer und Tarif ab beispielsweise drei oder fünf Fahrzeugen die Rede.
Leistungsumfang der Lkw-Haftpflichtversicherung
Die Lkw-Haftpflichtversicherung unterliegt gesetzlichen Regelungen und wird bereits mit der amtlichen Zulassung des Fahrzeuges benötigt. Ohne diese Versicherung darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Dies ist nicht nur in Österreich, sondern im gesamten EU-Raum verpflichtend. Das Kfz-Kennzeichen dient dabei innerhalb der EU als Versicherungsnachweis. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Lastkraftwagen ist zu beachten, dass sich die gesetzlichen festgelegten Deckungssummen, welche für Kfz-Haftpflichtversicherungen in Österreich definiert wurden, nicht zwischen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen unterscheiden. Dementsprechend müssen auch bei der Versicherung von Lastkraftwagen Mindestdeckungssummen von derzeit 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 1,2 Millionen Euro bei Sachschäden eingehalten werden. Insbesondere bei Personenschäden, welche durch einen Lkw herbeigeführt wurden, können die Summen aber schnell deutlich höhere Werte erreichen, wodurch zumeist auch höhere Deckungssummen angeraten sind.
Der Leistungsumfang einer Lkw-Haftpflichtversicherung sieht im Grundsatz die Zahlung von Schadenersatz bei Sach- und Personenschäden vor, welche der Versicherte Dritten durch Führen des Fahrzeuges zugeführt hat. Ebenso sind die Insassen des Fahrzeuges über die Haftpflichtversicherung versichert. Der Fahrer benötigt hingegen eine eigene Versicherung, wie beispielsweise eine Fahrerschutzversicherung, damit auch Schäden an seiner Person abgesichert sind.
Die Leistungen der Kaskoversicherungen für Lastkraftwagen
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung besteht bei Kaskoversicherungen keine Versicherungspflicht. Allerdings ist ein Lkw für ein Unternehmen ein wertvolles Fahrzeug. Dies betrifft die Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen genauso wie den eigentlichen Fahrzeugwert. Dementsprechend kann es sich für ein Unternehmen lohnen, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Denn eine Haftpflichtversicherung leistet zugunsten Dritter Schadenersatz, während Kaskoversicherungen für das Fahrzeug des Halters selbst interessant sind. Eine Teilkaskoversicherung bietet zum Beispiel Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen Lkw infolge von:
Mit einer Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsumfang noch um weitere Schadensarten erweitert werden. Denn eine Vollkaskoversicherung reguliert auch Schäden, die durch absichtliche Fremdeinwirkung Dritter oder durch eigenes Verschulden entstanden sind. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Versicherungsnehmer werden hingegen bei allen Versicherungen nicht vom Versicherer reguliert.
Zusätzliche GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen
Bei einem Totalschaden des Fahrzeuges wird trotz bestehender Vollkaskoversicherung nicht immer der komplette Schaden am Leasingfahrzeug ersetzt. Es entsteht eine finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Buchwert des Fahrzeuges. Diese Unterdeckung lässt sich mit der GAP-Deckung schließen. Bei einigen Leasingverträgen ist die GAP-Deckung eine Voraussetzung für Erhalt eines Leasingfahrzeuges. Jedoch ist diese Deckung nicht immer inbegriffen – kann aber je nach Wert des Fahrzeuges angebracht sein. Insbesondere Lkw weisen häufig einen hohen Wert auf, wodurch die Differenz, die bei einem Totalschaden zu zahlen wäre, deutlich höher ausfallen kann als bei einem Pkw.
Was kostet eine LKW Versicherung
Die Höhe der Versicherungsprämie bemisst sich bei einer Lkw-Haftpflichtversicherung anders als bei Personenkraftwagen. Dies stellt einen grundlegenden Unterschied zwischen den Kfz-Versicherungen dar. Denn die Höhe der Versicherungsprämie wird nicht anhand der Typklasse bestimmt, sondern ausschlaggebend ist in erster Linie die Nutzlast oder alternativ die Leistung in Kilowatt des Lkws. Ebenso hat die Nutzungsart Einfluss auf die Versicherungshöhe.
Folgende Faktoren zur Nutzungsweise können maßgeblich die Versicherungshöhe beeinflussen:
- Nutzung im Nah- oder Fernverkehr (der Nahverkehrradius kann beispielsweise bei 50 oder 150 Kilometern liegen)
- private Nutzung und im Werkverkehr
- gewerblicher Güterverkehr oder Gefahrguttransport (wie beispielsweise Benzin oder Öl)
- Lkws im Lehr- oder Umzugsverkehr
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Werden Lastkraftwagen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, dann wird auch für diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Denn die Pflicht zur Haftpflichtversicherung ist beim Führen von Kraftfahrzeugen in Österreich genauso wie in vielen anderen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben.
Natürlich gibt es auch für LKW die Möglichkeit den Versicherungsschutz mit Kaskoversicherungen, wie der Teil- und Vollkaskoversicherung, zu erweitern.
Weiterführende Beiträge
Für Firmen mit mehreren Fahrzeugen besteht die Möglichkeiten einer Fuhrparkversicherung , mit der der komplette Fuhrpark abgesichtert werden kann. Sowie für Lkw’s ist eine Haftpflichtversicherung auch für Pkw’s verpflichtend. Hier finden sie mehr Informationen zur KFZ – Haftpflicht Versicherung.