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Die KFZ Haftpflichtversicherung

Die Kfz Haftpflichtversicherung ist in Österreich und zahlreichen anderen europäischen Ländern eine der wenigen privaten Pflichtversicherungen, die sämtliche Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen müssen. Während Kasko- und andere Autoversicherungen auf rein freiwilliger Basis abgeschlossen werden können, ist die Kfz Haftpflichtversicherung eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherungsart. Es soll nämlich gewährleistet werden, dass Geschädigte ihre berechtigten Ansprüche, meistens in Form von Schadenersatz, nicht nur anmelden, sondern in der Praxis auch durchsetzen können.

Was ist bei der KFZ Haftpflichtversicherung versichert?

Was leistet die KFZ Haftpflichtversicherung nach einem Autounfall?

Es gibt im Wesentlichen zwei Leistungen, die jede Kfz Haftpflichtversicherung beinhaltet. Die erste Leistung besteht darin, angemeldete Ansprüche auf ihre Berechtigung zu überprüfen. In aller Regel wird sich der Unfallgegner des Versicherten melden, da er der Meinung ist, dass der Versicherungsnehmer an seinem Fahrzeug (Sachschaden) oder an einer Person (Personenschaden) schuldhaft einen Schaden im Verkehr verursacht hat. Die Kfz Haftpflicht hat dann die Aufgabe zu überprüfen, ob dem tatsächlich so ist und eine Leistungspflicht besteht.

Sollte dies der Fall sein, kommt die zweite Leistung zum Tragen, nämlich die Schadensregulierung. Dabei spielt ausschließlich das sogenannte Außenverhältnis zwischen der Versicherung und dem Geschädigten eine Rolle. Selbst dann, wenn der Versicherer der Meinung ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, muss er gegenüber dem Geschädigten Schadenersatz leisten. Allerdings bestehen in diesem Fall natürlich das Recht und auch die Pflicht, den Versicherten in Regress zu nehmen und sich die geleistete Schadenssumme zurückzuholen.

Welche Fälle deckt die Kfz Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Voraussetzungen bzw. Verschuldensvarianten, die gegenüber dem Geschädigten zu einer Leistungspflicht führen:

  • einfache Fahrlässigkeit
  • grobe Fahrlässigkeit
  • bewusste Schadensherbeiführung / Vorsatz

Was das Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer angeht, so besteht eine Absicherung immer bei leichter bzw. einfacher Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es bereits darauf an, wie der Versicherer ein solches Vorgehen handhabt und was in den jeweiligen Bedingungen steht. Es kann sein, dass auch Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit reguliert werden bzw. der Versicherungsnehmer nicht in Regress genommen wird. Es kann aber auch passieren, dass sich der Versicherer an den Kunden hält und den gesamten Schaden oder einen Teil davon zurückfordert.

Versicherungssumme bei der Kfz Haftpflichtversicherung

Ein ganz wichtiger Punkt ist im Zusammenhang mit der Kfz Haftpflichtversicherung, dass eine ausreichende Versicherungssumme gewählt bzw. vereinbart wird. Folgende Schadensarten gilt es mit einer entsprechenden Deckungssumme abzusichern:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Bei Personen- und Sachschäden ist es ganz besonders wichtig, möglichst hohe Deckungssummen zu wählen. In Österreich wird in dem Zusammenhang empfohlen, mindestens eine Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro zu vereinbaren. Noch besser sind natürlich zehn Millionen Euro oder gar eine höhere Deckung für Personen- und Sachschäden. Bei Vermögensschäden kann die Deckungssumme demgegenüber durchaus deutlich geringer sein, sodass Experten hier von 100.000 Euro als ausreichende Absicherung ausgehen.

Wie hoch soll die Versicherungssumme bei der KFZ-Haftpflichtversicherung gewählt werden?

Wie hoch soll die Versicherungssumme in der KFZ-Haftpflichtversicherung gewählt werden?

Es gibt eine Mindestversicherungssumme. Diese Mindestversicherungssumme soll jedoch nicht gewählt werden. Davon ist abzuraten. Wobei man sich bei der Wahl der Mindestversicherungssumme auch nur minimal Prämie erspart. In der Regel wird derzeit eine Versicherungssumme von EUR 20 - 30 Mio. gewählt.

Welche Faktoren wirken sich auf die Prämie der KFZ Haftpflichtversicherung aus?

Wenn man sich ansieht, was die unterschiedlichen Kfz-Halter an Prämie zur Kfz Haftpflicht bezahlen, dann wird man schnell feststellen, dass es dort erhebliche Unterschiede gibt. Dies hat unter anderem auch damit zu tun, dass es zahlreiche Faktoren gibt, die sich letztendlich auf die Beitragshöhe auswirken können. Im folgenden sind nur einige der möglichen Einflussfaktoren genannt, die sich positiv oder negativ auf die Prämie auswirken können:

  • Bonus-/Malusstufe
  • Typklasse
  • Zulassungsbezirk / Zulassungsregion
  • Alter des Fahrers
  • jährliche Kilometerleistung
  • PS-Anzahl des Autos
  • Verwendungsbestimmung des KFZ oder Anhänger
  • Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs

Zwei bekannte Einflussfaktoren, die bei jeder Kfz Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen, sind zum einen die Typklasse und zum anderen die Zulassungsregion. Alle Fahrzeuge, die am Markt angeboten werden, werden seitens der Versicherer bestimmten Typklassen zugeordnet. Der Unterschied zwischen den verschiedenen Typklassen besteht insbesondere darin, wie häufig das jeweilige Fahrzeugmodell von gemeldeten Schäden betroffen ist. Umso öfter dies der Fall ist, umso größer ist natürlich für den Versicherer das Schadensrisiko, sodass der Beitrag gegenüber einem Fahrzeug, welches in einer Typklasse mit relativ wenig Schäden eingeordnet wird, zum Teil deutlich höher sein kann. Auf einer ähnlichen Grundlage basiert die Einstufung in Zulassungsregionen. Hier wird konkret nach dem Zulassungsort unterteilt. Statistisch betrachtet ist es so, dass es in manchen Regionen Österreichs wesentlich häufiger zu Schadensfällen als in anderen Gebieten kommt. Daher machen die Versicherer auch in diesem Bereich eine Differenzierung, um eine möglichst gute Kostenquote durch die Beiträge zu erreichen.

Ausschlaggebend für die Prämie ist ausserdem noch die Verwendungsbestimmung des KFZ oder Anhängers. Gerade für Unternehmen ist es wichtig die korrekte Verwendungsbestimmung gem. Gewerbeausübung zu finden. Hier haben Sie einen Überblick zu den unterschiedlichen Verwendungsbestimmungen.

Alter und Bonusstufe

Neben der Regional- und der Typklasse gibt es noch zahlreiche weitere Faktoren, die auch als sogenannte weiche Kriterien bezeichnet werden. Dazu gehört beispielsweise das Alter des Fahrers, welches sich bei den Versicherungen in Österreich oftmals auf den Beitrag auswirkt. Insbesondere Kfz-Halter unter 23 Jahren müssen mit einem höheren Beitrag rechnen. Wer über viele Jahre hinweg unfall- bzw. schadenfrei unterwegs ist, der wird durch eine bessere Bonusstufe belohnt. Diese wirkt sich erheblich auf dem Beitrag aus, sodass es beispielsweise nach etwa 9 Jahren Fahrpraxis ohne Unfall möglich ist, den Beitrag gegenüber dem Normalbeitrag um über 50 Prozent zu reduzieren.

Eine Selbstbeteiligung, durch die der Beitrag eventuell auch reduziert werden könnte, gibt es im Bereich der Kfz Haftpflichtversicherung übrigens nicht. Ein derartiger Selbstbehalt ist lediglich bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung üblich.

Zusatzleistungen in der KFZ-Haftpflichtversicherung

Seit einiger Zeit kann man in die Haftpflichtversicherungen gewisse Zusatzleistungen mit abschließen. Recht kostengünstig kann zum Beispiel die Abschlepphilfe mit abgeschlossen werden. Diese Zusatzleistung kostet jährlich ca. 40 EUR und ersetzt manche Leistungen des ÖAMTC. Zumal die Abschlepphilfe über die Versicherung um einiges günstiger zu haben ist.

Weiters kann bei manchen Anbietern vereinbart werden, dass bei einem möglichen Personenschaden oder Sachschaden im EU-Ausland nach österreichischem Schadenersatzrecht ausbezahlt wird. Österreich hat innerhalb der EU das günstigste Schadenersatzrecht. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein diese Zusatzleistung mit abzuschließen - gerade wenn Sie sich mit Ihrem KFZ häufiger im Ausland befinden.

Bonusretter oder fixe Bonusstufe

Wenn du einen KFZ-Unfall verschuldest, dann ist es so, dass du innerhalb des Bonus-/Malussystems 3 Stufen ins Malus gereiht wirst. Nun gibt es Haftpflichtversicherungs - Anbieter, die dir die Möglichkeit bieten einen sogenannten Bonusretter abzuschließen. Diese Möglichkeit erfolgt meist über einen Zahlschein den du jährlich per Post nach Hause gesendet bekommst. Hier ist es zu überlegen, ob diese Einzahlung sinnvoll erscheint. Bist du zum Beispiel bereits in einer Bonusstufe der Höhe -3, dann hast du bereits einen selbstverschuldeten Schadensfall frei - ob du dann einen 2. dazu abschließen willst, liegt in deinem Ermessen.

Bei manchen Versicherern gibt es mittlerweile die Möglichkeit gleich bei Abschluss der Haftpflichtversicherung die Bonusstufe zu fixieren. Somit wird bei einem verschuldeten Unfall das Bonussystem nicht angewendet bzw. wirst du auch nach 2 Schäden nicht auf die Bonusstufe 6 gereiht, sondern bleibst zum Beispiel in der Stufe 0. Das kann sehr praktisch sein - jedoch hat die Versicherung jederzeit die Möglichkeit den Vertrag aufgrund zu hohem Schadensaufkommens zu kündigen. Somit müsstest du dir dann einen neuen Anbieter suchen.

Mit Behinderung Erlass der motorbezogene Versicherungssteuer beantragen

Es ist dir nicht zumutbar die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen und du hast diese Bestätigung in deinem behinderten Ausweis stehen? Dann kannst du bei der Anmeldung des KFZ mit deinem Behindertenausweis in Verbindung mit beiligendem Formular die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Dieses Formular ist in der Regel im Original an die Versicherung zu senden.

Die Landesstellen des Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) stellen Menschen mit Behinderung für jedes Kalenderjahr eine Jahresvignette kostenlos zur Verfügung. Bei Neuanmeldung seit dem 1. Dezember 2019 eines entsprechenden Kfz verständigt die jeweilige Kfz-Versicherung die ASFINAG, die die digitale Vignette in weiterer Folge aktiviert.

Zulassungsgebühren

Die Gebühren die du für die KFZ-Zulassung bezahlst erhält einerseits zum Teil das Versicherungsunternehmen, das die Zulassungsstelle betreibt, sowie andererseits der Staat Österreich. Die Höhe der Anmeldegebühr hängt von der Fahrzeugart ab.

Für einen KFZ sind derzeit € 200,90 mit Kennzeichen 

  • Die Zulassung eines Motorrades € 190,90 mit Kennzeichen 
  • Ein Mofa bzw. Motorfahrrad € 186,40 mit Kennzeichen
  • Eine Anhänger € 189,40 mit Kennzeichen
  • KFZ Anmeldungen ohne Kennzeichen (Ummeldungen) kosten € 177,90
  • Scheckkartenzulassung kostet € 25,60
  • Die Kosten für ein Wunschkennzeichen betragen € 228,30
  • Seit einigen Jahren ist es so, dass bei der Anmeldegebühr sämtliche Änderungen und auch die Abmeldung bereits mit der Anmeldegebühr als bezahlt gilt. Somit sind keine weiteren Gebühren fällig. 

    Fazit zur Kfz Haftpflichtversicherung

    Das es sich bei der Kfz Haftpflichtversicherung um eine sehr sinnvolle Versicherung handelt, ist definitiv unbestritten. Über den Sinn und Zweck muss ohnehin nicht weiter diskutiert werden, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt. Achten sollten Verbraucher bei Abschluss der Versicherung auf eine ausreichende Deckungssumme und auf einige Kriterien, die sich auf den Beitrag auswirken und vom Versicherer zum Teil beeinflusst werden können.
    Weitere Informationen findest du in der Kategorie Auto Versicherungen.

    Was kostet die Autoversicherung?

    Wenn du im Straßenverkehr, mit deinem KFZ, Dritten einen Schaden zufügst, übernimmt deine KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners.
    Aus diesem Grund ist die KFZ-Haftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter in Österreich.

    Wenn du den Schaden an deinem eigenen Auto versichert haben möchtest, ist das wahlweise über die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung möglich.


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    Die KFZ Haftpflichtversicherung
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    Die KFZ Haftpflichtversicherung
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    Die Kfz Haftpflichtversicherung ist in Österreich und zahlreichen anderen europäischen Ländern eine der wenigen privaten Pflichtversicherungen, die sämtliche Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen müssen. Während Kasko- und andere Autoversicherungen auf rein freiwilliger Basis abgeschlossen werden können, ist die Kfz Haftpflichtversicherung eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherungsart.
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