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Versicherung richtig Kündigen

By admin


Regelmäßig sollten alle laufenden Verträge eines Haushalts geprüft werden. Das gilt ganz besonders für die Versicherungspolizzen. Bei einer regelmäßigen Prüfung lässt sich nämlich sehr viel Einsparungspotential offenbaren und Deckungslücken lassen sich vermeiden. Wenn diese Chancen für Einsparungen aber einmal entdeckt wurden, dann stellt sich die brennende Frage, wie sich die alte Versicherung richtig kündigen lässt? Welche Kündigungsfristen müssen bei den einzelnen Polizzen Beachtung finden? Wie sieht es mit Übergangsfristen aus? Welche gesetzlichen Auswirkungen besitzt eine Kündigung? Welche negativen Folgen kann eine Kündigung und ein Neuabschluss haben? Wie sollte das Versicherungsschreiben gestaltet sein? All diese Fragen benötigen Antworten, bevor das Angebot mit den besseren Konditionen erwogen wird.

Wie kann ich meine KFZ Versicherung kündigen?

Dieser Versicherungsvertrag wird in Österreich recht oft erneuert. Der Hintergrund sind die zahlreichen Anlässe zu denen diese Police gekündigt wird. Darüber hinaus sehen viele Versicherungsvertreter den Abschluss einer KFZ-Haftpflicht als Start der Kundenbeziehung. Folglich werden diese Versicherungspolicen oft unterschrieben und die Anbieter unterbieten sich regelmäßig in Sachen Konditionen. Zu folgenden Anlässen kann der Versicherungsnehmer diese Versicherung kündigen:

  • Normales Kündigungsrecht (Ablaufkündigung)
  • Kündigung bei Prämienerhöhung
  • Beendung im Schadensfall
  • Vertragsauflösung, wenn das Auto nicht mehr vorhanden ist bzw. abgemeldet wird
  • Ummeldung (Altes KFZ wird abgemeldet und ein neues angemeldet)

Die meisten Kündigungsgründe erklären sich ohnehin durch ihre Bezeichnung. Bei der Ablaufkündigung kann immer zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Ein solches Jahr läuft jeweils zum nächsten 1. eines Monats nach behördlicher Anmeldung ab. Der Stichtag ist folglich individuell je nach Versicherungsnehmer. Grundsätzlich laufen diese Versicherungsverträge für ein Jahr, werden allerdings automatisch verlängert sobald das Kündigungsschreiben nicht rechtzeitig beim Versicherer eingeht oder eben nicht gekündigt wird.

Beispiel: Sie melden Ihr KFZ findet am 23.09. behördlich an. Somit wäre die Kündigung im darauf folgenden Jahr zum 01.10. zum ersten Mal möglich. Die Kündigung müsste somit spätestens zum 30.08. bei der Versicherung eingelangt sein.

Hinweis: Bei der KFZ-Haftpflicht muss eine Kündigungsfrist von einem Monat beachtet werden. Der Bescheid muss ein Monat vor dem Stichtag eingebracht werden, welcher eben der Start des Versicherungsbeginns ist.

Wie sehen die Kündigungsfristen bei anderen Versicherungsarten aus?

Bei vielen anderen Versicherungspolizzen im privaten Bereich, wie der Haushaltsversicherung oder der Rechtsschutzversicherung sind ebenfalls Fristen von einem Monaten vor Ablauf des Vertrages zur Kündigung beachtet werden. Dabei gilt jedoch der Abschlusstag (Antragsdatum) als Kündigungstag und nicht der nächste 1. eines Monats.

Sie haben vor in eine neue Wohnung / Haus zu ziehen? Dann ergibt sich hieraus eine Kündigungsmöglichkeit wegen Umzugs / Verkauf des Hauses. Diese Klausel gleicht dem Wegfall des versicherten Autos. Je nach Versicherungsgesellschaft ist es wichtig den Umzug vor der behördlichen Ummeldung bekannt zu geben. Bei Ihrem Hausverkauf ergibt sich für den Erwerber eine Kündigungsmöglichkeit ein Monat nach erfolgter Grundbuchseintragung. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, dann geht die bestehende Eigenheimversicherung auf den Erwerber über und ist von diesem zu übernehmen.

Beachten Sie, dass Sie bei der Krankenversicherung und bei gewerblichen Versicherungen 3 Monate Kündigungsfrist haben.

Auch die Versicherungsgesellschaft kann kündigen
Auch die Versicherungsgesellschaft kann kündigen (c)Bigstockphoto.com/139197158/darkbird

Wann kann eine Versicherung den Vertrag kündigen?

Im KFZ-Bereich, aber auch in anderen Versicherungsbereichen, sind die Gründe, welche das Versicherungsunternehmen für die Vertragskündigung heranziehen kann, sehr ähnlich. Die wichtigste Begründung ist immer der Zahlungsverzug. Wenn die Prämien nicht rechtzeitig eingehen, dann führt dies bei den meisten Versicherungen zu einer Kündigung. Eine Ausnahme sind Lebensversicherungen mit der Möglichkeit Perioden ohne Prämien bzw. geringeren Einzahlungen einzuplanen.

Hinweis: Im Umkehrschluss wird der Versicherer dazu gezwungen, die Versicherung durch Nichtzahlung zu kündigen, wenn Zahlungsausfälle vorkommen.
Alle anderen Gründe bestehen praktisch aus Spiegelungen der Begründungen, auf die der Versicherungsnehmer zurückgreifen kann:

  • Wegfall des Versicherungsobjekts
  • Versicherungsprodukt / Versicherungstarif wird nicht mehr angeboten
  • Schadensfallkündigung / Zu hohe Schadenshäufigkeit bzw. -summen
  • Normales Kündigungsrecht zum Ende des Versicherungsjahres bzw. Stichtages

Was muss in rechtlicher Hinsicht bei der Vertragskündigung beachtet werden?

Sehr oft hat sich die aktuelle Rechtslage seit dem letzten Vertragsabschluss geändert. Ein sehr gutes Beispiel in dieser Hinsicht wären Lebensversicherungen bzw. Pensionsversicherungen. Seit der Steuerreform 2016 dürfen die Prämien nicht mehr als Sonderzahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Für Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden, gilt dieses Recht bzw. dieser Vorteil jedoch in den meisten Fällen bis zum Jahr 2020. Aus diesem Grund sollte eine Kündigung einer älteren Lebensversicherung sehr genau überdacht werden. Selbst lukrative Zinsen können diesen Nachteil der fehlenden Absetzbarkeit kaum ausgleichen.

Sofern eine solche Kapitalversicherung gekündigt wird, muss auch der Rückkaufwert sehr ausführlich beachtet werden. In vielen Fällen erfolgt nämlich eine Rückabwicklung der steuerlichen Begünstigungen und die Gebühren für die Vertragserrichtung und andere Ausgaben bleiben ebenfalls verloren. Der Rückkaufwert ist demnach meist viel geringer als die Summe der eingezahlten Prämien. Hinzu kommt auch noch die Wertminderung durch die Inflation. Diese teuren Kündigungen werden auch immer wieder von den Medien thematisiert.

Bei manchen Versicherungen sind Übergangsfristen zu beachten!
Bei manchen Versicherungen sind Übergangsfristen zu beachten!

Welche Übergangsfristen sind bei der Vertragskündigung zu beachten?

Die privaten Rechtsschutzversicherungen oder Zahnzusatzversicherungen wären gute Beispiele für diese Klauseln. Bei beiden Polizzen werden die Leistungen meist nicht ab dem Vertragsabschluss erbracht, sondern erst nach einer Wartezeit von 3 bis 6 Monate nach Versicherungsabschluss. Dies muss beim Wechsel dieser Versicherungen beachtet werden. Es könnten nämlich trotz dem sofortigen Wechsel lange Perioden auftreten, in denen der Versicherungsnehmer nicht versichert und demnach dem vollen Risiko ausgesetzt ist, dass ein Schadensfall ohne Versicherungsschutz eintritt. Diese Schutzlosigkeit kann für viele Versicherungsnehmer sehr ungewohnt sein und wird im Alltag oft vergessen bzw. übersehen.

Hinweis: Gerade in der Rechtsschutz gibt es spezielle Klauseln um Deckungslücken zu umgehen bzw. zu schließen!!

Wie sollte das Kündigungsschreiben aussehen?

In der Regel bietet die Versicherungsgesellschaft auch für die Kündigung eigene Formulare an bzw. hilft oft der oder der Versicherungsmakler bei diesem Prozess. Wenn jedoch ein eigens gestaltetes Kündigungsschreiben an die Versicherung geht, dann sollten folgende Punkte unbedingt Beachtung finden:

  • Die Nummer der Police anführen
  • Das Datum des Vertragsabschlusses anführen
  • Das Kündigungsdatum bzw. Ende der Laufzeit anführen
  • Unterschrift nicht vergessen
  • Den Brief unbedingt eingeschrieben versenden und den Beleg sicher verwahren
Rechtsschutzversicherung
Versicherungen über längere Zeiträume sollten vermieden werden!

Was ist beim Dauerrabatt (Treuebonus) zu beachten?

Der Dauerrabatt ist ein Rabatt den Sie beim Abschluss eines Zehnjahresvertrages von der Versicherung erhalten – ein zusätzlicher Treuebonus. Bei einer Kündigung vor Ablauf dieser 10 jährigen Laufzeit ist die Versicherung unter Umständen berechtigt, den für die längere Vertragslaufzeit gewährten Rabatt (Dauerrabatt) Anteilig zurück zu fordern. Dieser Rabatt ist anteilig für die Dauer von der Kündigung bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende. Je länger der Vertrag somit läuft, desto weniger ist vom Laufzeitrabatt zurück zu erstatten.

Nutzen Sie für den Vergleich Ihrer Versicherungen die Leistungen von versichert.at. Wenn Sie Ihre neuen Versicherungen über versichert.at abschließen, kümmern wir uns gerne um die Klärung einer allfälligen Dauerrabatt-Rückforderung sowie um alle anderen Formalitäten rund um die Kündigung des Vorvertrags.

Welche Tipps helfen sonst noch bei der richtigen Kündigung von Versicherungen?

Jede Kündigung fällt schon grundsätzlich leichter, wenn der Versicherungsvertrag mit einer vernünftigen Laufzeit abgeschlossen wird. Grundsätzlich gilt, dass fast alle Versicherungsverträge über 10 Jahre abgeschlossen werden. Im Privatkundenbereich ist es so, dass gemäß Konsumentenschutzgesetz die Verträge nach 3 Jahren wieder gekündigt werden können. Wird von der Kündigung kein Gebrauch gemacht, verlängert sich der Vertrag einfach um 1 weiteres Jahr. Bei Gewerbeversicherungen ist es so, dass die erstmalige Kündigung nach 10 Jahren erst möglich ist. Wichtig ist hier seinem Berater mitzuteilen, dass er ein Kündigungsrecht nach 3 Jahren in den Vertrag einfügen soll.

Beachten Sie deshalb, dass die erstmalige Kündigung auf alle Fälle nach 3 Jahren möglich sein soll. In dieser Zeit kann sich Ihre individuelle Lebenssituation oder Bedürfnisse derart stark verändern, dass die Kündigung der alten Versicherungen notwendig wird. Aber auch die Anbieter entwickeln die Produkte weiter und so kann es günstig sein zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln.

Obwohl Verträge theoretisch auch mündlich geschlossen und aufgekündigt werden können, sollte unbedingt schriftlich gekündigt werden. Außerdem zählt der Eingang des Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft und nicht das Datum des Poststempels als Zeitpunkt der Vertragskündigung. Dies muss bei Fristen mit besonderer Sorgfalt beachtet werden. Aus diesem Grund sollte lieber etwas früher als später gekündigt werden.

Tipp: Die österreichische Arbeiterkammer betont immer wieder, dass jeder sechste Hilferuf, der wegen Versicherungen bei diesem Verbraucherschützer eingeht, mit der Kündigung zu tun hat. Aus diesem Grund gilt gerade bei der Kündigung von Versicherungen, dass Vorsicht und Vorbereitung besser als Nachsicht ist. Die Prüfung der Kündigungskonditionen sollte demnach schon ein Teil des Vergleichsprozesses sein, bei dem die neue Police gefunden wird.

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Gerne sind wir von versichert.at Ihnen bei den Kündigungen Ihrer Verträge behilflich.

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