Die langersehnte Urlaubsreise steht vor der Tür. Doch was, wenn plötzlich etwas dazwischenkommt? Eine Krankheit, ein Unfall oder der Tod von nahen Angehörigen? Je nach dem, zu welchem Zeitpunkt die Reise storniert wird, fallen Stornokosten von bis zu 90 % an. Besonders für längere Reisen, können diese Stornokosten sehr hoch ausfallen.
Was ist die Reiseversicherung
Was beinhaltet eine Reiserücktrittsversicherung ?
- Stornogebühren
- Umbuchungsgebühren
- Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt, z.B. Hinreise
Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Die Absicherung einer Reise lohnt sich vor allem in folgenden Fällen:
- bei teuren Reisen
- bei Fernreisen, die bereits weit im Vorneherein gebucht wurden
- bei Personen mit hohem Stornorisiko, also z.B. Familien mit kleinen Kindern und betagten Eltern, die krank werden könnten
- wenn sie mehrmals pro Jahr verreisen; dann ist ein Jahres-Schutz am günstigsten
Tipp: Nur für Flüge brauchen Sie keine Reiserücktrittsversicherung. Hier stehen die Chancen gut, das Ticket entweder umbuchen zu können, oder zumindest einen großen Teil der Kosten zurückerstattet zu bekommen, wenn die Airline die Sitzplätze noch anderweitig vergeben kann.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließe?
Folgende Punkte gilt es bei der Auswahl der Reiserücktrittsversicherung zu beachten:
- Vergleichen Sie die Kosten für eine Versicherung einer einzelnen Reise und eines Jahresvertrages – manchmal ist der Jahres-Vertrag günstiger
- Schließen Sie die Versicherung nicht direkt im Reisebüro ab. Vergleichen Sie mehrere Produkte miteinander, auch solche aus dem Netz
- Nutzen Sie Vergleichsportale im Internet
- Schließen Sie die Reiseabbruchversicherung auch gleich mit ab – sie sollte in der Tarifvariante inkludiert sein
Tipp: Der Kombivertrag aus Reiserücktritt- und Reiseabbruch schützt Reisende auch dann, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und der Urlaub abgebrochen werden muss.
Habe ich mit meiner VISA Card automatisch eine Reiserücktrittsversicherung?
Viele Kreditkartenanbieter, darunter auch VISA, inkludieren standardmäßig eine Reiserücktrittskostenversicherung. Allerdings greift der Versicherungsschutz häufig nur dann, wenn die Reise auch mit der VISA-Card bezahlt wurde. Nicht immer ist auch der Reiseabbruch versichert, weshalb es sinnvoll ist, vor Reiseantritt beim VISA Service nachzufragen, welche Leistungen abgedeckt sind. Meist bietet eine unabhängige Polizze mehr Versicherungsschutz, als die Kreditkarte.
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Je nach Anbieter sind die Kosten für die Versicherung unterschiedlich hoch. Beim deutschen Testsieger des letzten Vergleichs der Stiftung Warentest, der ERV, gab es die Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung für eine einzelne Reise ab ca. 6 Euro, Jahresverträge für den Schutz aller Reisen gibt es ab 26 Euro. Die Kosten steigen mit dem Wert der Reise.
Wie lange nach Buchung kann man eine Reiseversicherung abschließen?
In der Regel ist der Abschluss meist bis zu etwa einem Monat vor Antritt der Reise möglich. Bei Spontan-Trips kann die Versicherung auch noch drei Tage nach der Buchung abgeschlossen werden. Prüfen Sie also besser zuhause mit Ruhe die Angebote, als sich im Reisebüro schnell zu einem Abschluss drängen zu lassen.
Wann bezahlt die Reiseversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung bezahlt, wenn die Reise wegen eines wichtigen und unerwarteten Grundes ausfällt.
Darunter fallen z.B. folgende Ereignisse, die quasi immer versichert sind:
- nicht vorhersehbare schwere Krankheit
- schwerer Unfall
- Opfer einer schweren Straftat
- Todesfall in der Familie
- Impfunverträglichkeit
- Komplikation bei Schwangerschaft
- Vorladung vor Gericht
- Verspätetes Eintreffen öffentlicher Verkehrsmittel am Flughafen (2 Stunden)
- Verlust des Arbeitsplatzes
Bei einigen Versicherungstarifen sind auch folgende Gründe mitversichert:
- Scheidung
- unerwartete Organ- oder Gewebespende
- Wiederholung einer Prüfung an der Schule oder Universität
- unerwartetes Angebot einer neuen Arbeitsstelle
Höhere Gewalt, etwa Streiks, sind nicht versichert. Fragen Sie am besten genau nach, welche Leistungen die Versicherung abdeckt.
Tipp: Bei Flugtickets können Reisende entweder im Reisebüro oder direkt bei der Airline nicht angefallene Steuern und Gebühren einfordern. Auch wenn der Flugpreis nicht erstattet wird, stehen Ihnen diese zu.
Was versteht die Reiserücktrittsversicherung unter „unerwartet schwerer Krankheit“?
In den Vertragsbedingungen ist meist von „unerwartet schwerer Erkrankung“ die Rede, wenn es um die Gründe für die Reiseabsage geht. Schwer ist eine Erkrankung dann, wenn die Krankheitssymptome ein Antreten der Reise verhindern bzw. der Reiseantritt nicht zumutbar ist. Es kommt auch darauf an, welche Reise gebucht wurde: Bei einer gerissenen Sehne kann den Urlaub in der Ferienwohnung am Strand durchaus zumutbar sein, die Trekkingreise aber nicht.
Wenn der Reisende zur Zeit der Reisebuchung in Behandlung wegen einer Krankheit ist, und diese Krankheit später der Anlass dafür ist, dass die Reise storniert werden muss, so kann nicht von einer „unerwarteten“ Krankheit gesprochen werden – so zumindest das Urteil des Gerichts.
Tipp: Bei ungewissem Heilverlauf sollte die Reise eher rasch abgesagt werden. Wer wartet und glaubt, gesund zu werden, und deshalb der Versicherung erst kurz vor Antritt der Reise doch Bescheid gibt und dann die Reise doch absagt, muss evtl. einen Teil der Stornokosten selbst tragen. Die Reiseversicherung erstattet nur jene Stornogebühren, die bei sofortiger Stornierung entstanden wären.
Brauche ich ein ärztliches Attest?
In der Regel verlangt das Versicherungsunternehmen einen Schadensnachweis, etwa ein ärztliches Attest.
Wie gehe ich vor, wenn ich meine Reise nicht antreten kann?
Sie sind krank und wissen nicht, ob Sie die Reise antreten können oder nicht? Setzen Sie sich auf jeden Fall mit der Versicherungsanstalt in Verbindung und geben Bescheid. Wer nicht sicher ist, ob er stornieren oder abwarten soll, kann bei einigen Versicherern eine Stornoberatung in Anspruch nehmen. Reichen Sie folgende Dokumente unverzüglich ein, wenn Sie die Reise stornieren müssen:
- Ausgefülltes Schadenformular
- Buchungsbestätigung samt Reisepreis und Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters
- Schadennachweis, z.B. ärztliches Attest
Wie viel bezahlt die Reiseversicherung?
Wie viel die Reiseversicherung bezahlt, hängt von den Stornokosten ab, die wiederum in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters stehen. Zudem hängt die Höhe auch davon ab, wie weit vor Reiseantritt Sie die Reise absagen. In der Regel sind die Stornokosten bei Pauschalreisen etwas geringer als bei Kreuzfahrten oder gebuchten Ferienwohnungen. Die erstatteten Kosten hängen auch davon ab, ob Sie die Variante mit oder ohne Selbstbehalt gewählt haben.
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