In Österreich wurde die Sozialversicherung im Bereich der Pensionen reformiert. Durch diese Reform erhalten viele Versicherte seit dem Jahre 2014 die Möglichkeit, Einsicht in das neue Pensionskonto zu erhalten. Durch Abfrage der Daten ist es seither möglich, sich über den aktuellen Stand sowie über die zu erwartende Pension über den Weg des Pensionskontoauszuges zu informieren. Das betrifft alle Versicherte, welche ab dem 1. Januar 1955 geboren wurden. Versicherte wurden in Österreich bereits mittels Radiowerbung über die neuen Möglichkeiten des Pensionskontos aufgeklärt und erhalten den aktuellen Kontoauszug des Pensionskontos mit Einführung des neuen Systems zugeschickt. Bei Bedarf ist aber ebenso eine Abfrage des Kontos möglich. Dadurch lassen sich die Daten auch zukünftig jederzeit darlegen sowie bei Bedarf mithilfe eines Versicherungsberaters aufbereiten und analysieren. Eine entstehende Finanzlücke, welche sich bei Eintritt in das Pensionsalter durch die Differenz des Aktiv-Einkommens und der Pension ergeben kann, lässt sich auf diese Weise frühzeitig erkennen.
Die Abfrage des Pensionskontos
Den Auszug zum neuen Pensionskonto erhalten Versicherte im Laufe des Jahres 2014 automatisch zugesandt. Alternativ können Versicherte diesen beim Versicherungsträger beantragen oder direkt das Pensionskonto abfragen. Das ist mit der Bürgerkarte oder einer Handysignatur in wenigen Schritten möglich, wodurch Versicherte direkt online den Pensionskontoauszug abfragen können. Damit im Anschluss sofort eine Analyse der Daten vorgenommen werden kann, lässt sich die Abfrage des Pensionskontos auf Wunsch mit einem Versicherungsberater durchführen. Diesen Service können Versicherte nach Terminabsprache kostenlos in Anspruch nehmen und dadurch von erweiterten Services profitieren. Denn für die Aufbereitung und Analyse der Daten kann es von Vorteil sein, einen Versicherungsberater mit Fachkenntnissen zur Seite zu haben. Mit diesem können alle Informationen des Pensionskontos detailliert aufbereitet werden. Anschließend erhält der Versicherte den zu erwartenden Betrag der Pension mitgeteilt und anhand dessen lässt sich anschließend die Pensionslücke ermitteln.
Wichtige Details des Pensionskontoauszuges
Der Pensionskontoauszug ist einheitlich aufgebaut und enthält alle relevanten Daten, die zur Ermittlung der zu erwartenden Pension notwendig sind. Zu diesen zählt in erster Linie der Pensionsanspruch, welchen der Versicherte bereits erworben hat sowie eine Gesamtgutschrift zum Pensionskonto. Ebenso wird dem Versicherten mit dem Auszug mitgeteilt, ob alle Versicherungszeiten beim Versicherungsträger registriert wurden und wann die Voraussetzungen erfüllt wurden, die zu erwartende Pension zu erhalten.
Die Versicherungszeiten
Die zu erwartende Pension berechnet sich dabei insbesondere nach den vorliegenden Versicherungszeiten und nach dem zu erwartenden Regelpensionsalter. Der bereits erworbene Pensionsanspruch wird auf dem Pensionskonto durch Erst- und Teilgutschriften angezeigt. Mit der Kontoerstgutschrift werden alle relevanten Versicherungszeiten im Kontoauszug berücksichtigt, welche der Versicherte vor dem 31. Dezember 2013 erworben hat. Ab dem Jahr 2014 werden zugleich Teilgutschriften für jedes weitere Versicherungsjahr aufgeführt.
Bei den Versicherungszeiten können Zeiten wie:
- Beschäftigungszeiten
- Studien- und Schulzeiten
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld
und einige weitere eine Rolle spielen. Dem Pensionskontoauszug kann in der Regel ein Hinweis entnommen werden, ob alle Versicherungszeiten berücksichtigt wurden. Ist dies nicht der Fall, dann sollten diese Zeiten vor einer genauen Analyse der Daten korrigiert werden. Mit dem Antrag zur Vervollständigung der Daten müssen dem Versicherungsträger entsprechende Unterlagen oder Beschäftigungszeiten zur Verfügung gestellt werden. Denn erst durch Vervollständigung der Daten können möglichst genaue Ergebnisse erzielt werden, mit denen besser eingeschätzt werden kann, wie sich die finanzielle Situation mit Eintritt in das Pensionsalter darstellen wird.
Veränderung der Pensionsansprüche
Weiter Erhöhungen bzw. Veränderungen der zu erwartenden Pensionsansprüche sind zum Beispiel durch:
- Veränderungen der Einkünfte
- einen Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter
- im Ausland erworbene Pensionsansprüche möglich.
Denn bei der Berücksichtigung der Versicherungszeiten ist zu beachten, dass Zeiten, die im Ausland erworben wurden, auch die Alterspension erhöhen können. Allerdings werden diese Pensionsansprüche erst mit Eintritt ins Pensionsalter überprüft und berücksichtigt.
Pensionsvorsorge treffen
In vielen Fällen werden die analysierten Daten des neuen Pensionskontos ergeben, dass sich mit Eintritt in das Pensionsalter eine Rentenlücke unterschiedlichen Ausmaßes ergeben wird. Die Lücke zwischen der Pension und des Wunschbetrages für das Alter lassen sich auf verschiedene Weisen schließen. Dazu ist es in der Regel notwendig, eine private Pensionsvorsorge zu treffen. Je nach Höhe der Pensionslücke, der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, bereits geschlossener Vorsorgeverträge und dem Alter des Versicherten können andere Finanzprodukte infrage kommen, wie beispielsweise eine private Rentenversicherung. Mit dem Versicherungsberater lassen sich alle relevanten Daten berücksichtigen, damit sich die Pensionsvorsorge zur Wunschpension an die individuellen Gegebenheiten und Vorstellungen anpassen lässt.