Blogbeiträge

Parken = Verwendung

By Mathias Ausserlechner

Auch wer parkt „verwendet“ sein Auto

16.11.2019

Angenommen Sie haben Ihr Auto in einer Garage abgestellt. Ihr KFZ gerät von selbst in Brand und die Garage, das Wohnhaus oder das Bürogebäude wird dadurch beschädigt. Wer bezahlt die Kosten für diesen Schadensfall?

Um diese Frage streiten sich zwei Versicherungsgesellschaften gerade in Spanien. Konkret geht es dabei um die Übernahme eines Schadens an einem Einfamilienwohnhaus. Der Gebäudeversicherer oder die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Der Eigentümer des Fahrzeuges stellten im August 2013 seinen Wagen in der Garage ab. Er versuchte noch am selben Tag den Motor des KFZ zu starten – jedoch vergeblich. Das Auto ließ sich nicht bewegen. Einige Stunden später, gegen drei Uhr morgens, fing es Feuer. Das an die Garage angrenzende Wohnhaus fing ebenfalls Feuer und wurde beschädigt. Es wurde festgestellt, dass der Brand vom Schaltkreis des Fahrzeugs ausging.

Die Gebäudeversicherung zahlte erstmal für den entstandenen Schäden am Haus ca. 45.000 Euro. Der Gebäudeversicherer verlangte jedoch, auf dem Regresswege, Ersatz vom Kfz-Versicherer. Das spanische Gericht kam zu dem Schluss, dass dieser Regress rechtens wäre.

In letzter Instanz musste hier der Oberste Gerichtshof in Spanien entscheiden. Dieser hatte Zweifel daran, wie weit der Begriff „Verwendung des Fahrzeugs“ im Sinne der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung (Richtlinie 2009/103/EG vom 16. Dezember 2009) zu verstehen sei und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens um Auslegung.

Der EuGH erklärte, dass „…das Parken und die Standzeit des Fahrzeugs als natürliche und notwendige Phasen anzusehen sind, die einen wesentlichen Bestandteil der Verwendung des Fahrzeugs als Beförderungsmittel darstellen.“ Mit „Verwendung eines Fahrzeuges“ wären somit nicht nur Situationen im Straßenverkehr gemeint (Urteil in der Rechtssache C-100/18 vom 20. Juni 2019). Vielmehr ist somit „jede Verwendung eines Fahrzeugs umfasst, die dessen gewöhnlicher Funktion entspricht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Parken gehört somit zur „Verwendung des Fahrzeugs“

Dieser Sachverhalt werde auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Fahrzeug mehr als 24 Stunden lang in der Garage geparkt wurde, denn das Parken eines Fahrzeugs bedeute, „dass dieses bis zur nächsten Fahrt, mitunter über einen längeren Zeitraum, stillsteht“.

Das führt dazu, dass auch in solchen Schadensfällen grundsätzlich der Kfz-Haftpflichtversicherer den Schaden übernimmt.


Tags


Weiterführende Links

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Melde dich bei unserem versichert.at Newsletter an!

>