Zahlreiche Selbstständige und Unternehmen leiden auch in Österreich darunter, dass es Forderungsausfälle gibt oder Rechnungen nicht im zeitlich vereinbarten Rahmen beglichen werden. Diese Tatsache kann im schlimmsten Fall sogar zur Insolvenz führen, da ausstehende Forderungen einen erheblichen Liquiditätsengpass zur Folge haben können. Um sich gegen solche Risiken zu schützen, bietet sich der Abschluss einer sogenannten Kreditversicherung an. Es handelt sich dabei um eine spezielle Versicherung, mit der sich Selbstständige und Unternehmen gegen derartige Risiken absichern können, die vor allem aus offenen Forderungen bestehen.
Was kennzeichnet die Kreditversicherung?
Die Kreditversicherung tritt am Markt in verschiedenen Varianten auf, wobei insbesondere die sogenannte Warenkreditversicherung sowie die Kautionsversicherung zu den bekanntesten Varianten gehören. So beinhaltet beispielsweise die Warenkreditversicherung, dass ein Schaden übernommen wird, der auf einem Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen basiert. Auf dieser Grundlage wird diese spezielle Versicherung häufig auch als Forderungsausfall-Versicherung bezeichnet.
Was ist die Kreditversicherung?
Dieses Limit ist von großer Bedeutung, denn bis zu diesem Betrag sind alle offenen Forderungen dieses Kunden auf Revolving-Basis abgesichert. Das bedeutet, dass eine zwischenzeitlich eingebrachte Forderung dazu führt, dass wieder mehr Spielraum bis zum Erreichen des Limits vorhanden ist. Der Versicherungsfall tritt bei dieser Kreditversicherung in der Regel dann ein, wenn der Abnehmer entweder insolvent ist oder in Zahlungsverzug gerät. In den meisten Fällen ist es so, dass der Versicherte nach der erfolglosen Durchführung des eigenen Mahnverfahrens das Inkasso der offenen Forderungen an den Versicherer überträgt.
Der Ablauf bei der Kreditversicherung sieht also wie folgt aus:
- Versicherer prüft Bonität der jeweiligen Käufer / Abnehmer
- bei ausreichender Kreditwürdigkeit wird Limit festgelegt
- bis zu diesem Limit sind offene Forderungen seitens des Versicherten abgesichert
Die Versicherungsprämie bei der Kreditversicherung
Wenn sich ein Unternehmen oder ein Selbstständiger aus Österreich für eine Kreditversicherung entscheidet, dann ist die Ermittlung der Versicherungsprämie ein wichtiger Aspekt. Denn nur auf dieser Basis können unterschiedliche Versicherungsangebote miteinander verglichen werden. Es gibt im Wesentlichen die folgenden zwei Methoden, auf deren Basis der zu zahlenden Versicherungsbeitrag berechnet wird:
- versicherter Umsatz (Umsatzprämie)
- versicherte offene Posten (Saldenprämie)
Bei der Umsatzprämie ist es so, dass hier ein pauschaler Abschlag für solche Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen wird, die nicht gedeckt sind. Der Vorteil dieser Berechnungsmethode besteht darin, dass sich die Umsatzprämie in aller Regel für ein Versicherungsjahr im Voraus kalkulieren lässt. Bei der Saldenprämie besteht der Vorteil hingegen darin, dass der Versicherte ausschließlich für Forderungen einen Beitrag zahlen muss, die auch tatsächlich versichert sind. Allerdings besteht hier ein größerer Aufwand, denn die offenen Posten müssen in diesem Fall monatlich ermittelt werden. Je nach Angebot bewegt sich der Prämiensatz durchschnittlich zwischen 1-3 Promille des ermittelten Umsatzes bzw. der offenen Position. Wer also beispielsweise einen durchschnittlichen Umsatz von 500.000 Euro hat, zahlt eine jährliche Versicherungsprämie zwischen 500 und 1.500 Euro.
Zu beachten ist übrigens, dass beim Kreditversicherungsvertrag neben den zuvor genannten Prämiensätzen häufig noch weitere Gebühren für bestimmte Finanzdienstleistungen berechnet werden. Dazu zählen vor allem:
- Bonitäts- bzw. Kreditlimitprüfung
- Inkasso bei offenen Forderungen
- Finanzberatung
Zusatzleistungen bei der Kreditversicherung
Die Kreditversicherung beinhaltet in vielen Fällen nicht nur die zuvor genannten Leistungen. Oftmals können zudem zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten weitere optionale Leistungen vereinbart werden. Diese werden häufig als sogenannte angelagerte Dienstleistungen und Services bezeichnet. Zu den angelagerten Dienstleistungen, für die sich Kunden bei vielen Kreditversicherungen entscheiden können, gehört zum Beispiel der Forderungsverkauf. Das sogenannte Factoring wird entweder vom Versicherungsunternehmen selbst übernommen oder es findet eine Art Vermittlung an einen Factoringgeber statt. In diesem Fall werden die offenen Forderungen verkauft, was beim Versicherungsnehmer für die Erhöhung seiner Liquidität sorgt.
Eine weitere optionale Leistung, die in vielen Fällen in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden kann, ist die „Top-Up-Deckung“. Eine solche Zusatzdeckung kommt immer dann zum Tragen, wenn der Kreditversicherer eine unvollständige Deckungszusage gegeben hat. In dem Fall wird nämlich nur ein Teil der offenen Forderungen eines bestimmten Abnehmers „angenommen“. Die sogenannte „Top-Up-Deckung“ stockt dieses Limit auf, sodass ein zusätzlicher Teil des Ausfallrisikos übernommen wird.
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