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Die Betriebsunterbrechungsversicherung

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Erfahrene Unternehmer wissen vor allem eines: Die Zukunft im Geschäftsleben ist immer ungewiss. Deshalb werden Unternehmensstrategien immer innerhalb gewisser Rahmen und nicht als absolute Werte festgesetzt. Das Verfehlen eines Umsatz- oder Mitarbeiterzieles ist im Vergleich zu einer Betriebsunterbrechung jedoch relativ harmlos. Die vorübergehende Stilllegung des Geschäftsbetriebes kann die ganze Existenz gefährden. Dabei werden nicht nur Kunden enttäuscht. Die laufenden Kosten werden dabei schnell zum großen Problem. Kredit oder Leasingraten, Löhne und Gehälter sowie Mieter oder Pacht sind die klassischen Fixkosten. Diese Fixkosten werden samt Betriebsunterbrechung monatlich fällig. Wer sich vor dieser tickenden Zeitbombe schützen möchte, der kann mit der passenden Betriebsunterbrechungsversicherung wieder besser schlafen – zumindest wenn Sie bei der Auswahl der Versicherung die wichtigsten Kriterien beachten.
Hinweis: Im Jahr 2018 waren knapp 59,8 % (315.900 Betriebe) aller Betriebe in Österreich EPUs (Ein-Personen-Unternehmen). Vor allem diese Gruppe von Selbstständigen dürfen gerade bei höherem Alter nicht auf diese Versicherung verzichten. Das finanzielle Auskommen ist nämlich meist direkt mit der persönlichen Leistungsfähigkeit verbunden. Bei einem Ein-Personen-Unternehmen gibt es keinen Kollegen der vorübergehend alle Agenden übernehmen kann.

Was ist eine Betriebsunterbrechung (für freiberuflich tätige Personen)?

Es gibt verschiedene Arten von Betriebsunterbrechungsversicherungen. Es gibt die Betriebsunterbrechungsversicherung für Feuergefahren exklusive oder inklusive der Elementargefahren (meist in der Betriebsversicherung inkludiert) und es gibt die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich tätige Personen und Selbständige (auch BUFT genannt). Die BUFT bezahlt auch Ertragsausfälle aus Unfall oder Krankheitsgründen. Es gibt weiters noch Spezialformen der Betriebsunterbrechungsversicherung, die Maschinen- und Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung. Von einer Betriebsunterbrechung wird gesprochen, sobald der Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise eingestellt werden muss. Verschiedene Ursachen können zu einem Stillstand führen:

  • Krankheit des selbstständigen Einzelunternehmers
  • Psychische Beeinträchtigungen (sind nicht bei jedem Anbieter mitversichert!!)
  • Unfälle
  • Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm
  • Auswirkungen eines kriminellen Aktes (Einbruch)
  • Schneedruck, Felssturz oder Steinschlag
  • Leitungswasser

Wann zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung die Leistung?

Bei der BUFT wird üblicherweise im Vertrag eine gewisse Karenzzeit vereinbart. Diese Karenzzeit muss abgewartet werden, ehe die Versicherung Leistungen übernimmt und der Versicherungsschutz zu greifen beginnt. Bei Spitalsaufenthalten wird die Karenzzeit jedoch ausser Acht gelassen oder halbiert ehe die Versicherung die vereinbarte Leistung übernimmt. Hier kommt es auf den Anbieter darauf an und es lohnt sich ein Vergleich. Anders ist es im Krankheitsfall. Hier kommt die Karenzzeit sehr wohl zu tragen, da nicht jede einfache Grippe oder kleinere Verletzung zu einer Zahlung der Versicherung führen soll.

Je nach Versicherer kann man hier unterschiedliche Karenzzeiten im Vertrag fest machen. Die geringste Karenzfrist beträgt oft 7 Tage und geht bis zu 28 Tagen. Bei den meisten Anbietern muss die versicherte Person zu 100 % Arbeitsunfähigkeit sein. Ansonsten führt die fortdauernde Unterbrechung zu keinerlei Leistung der Versicherung. Die Höhe der Arbeitsunfähigkeit wird in solchen Fällen vom Arzt in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festgestellt. Es ist wichtig, dass die Klauseln dieser Sachen betreffend besonders vor Abschluss der Versicherung beachtet werden.

Was deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab?

Die verschiedenen Schadensursachen wurden im vorangegangen Abschnitt erwähnt, aber in welchem Ausmaß werden diese Schäden abgesichert? Mit welchen Zuwendungen wird die Betriebsunterbrechung abgefedert? Welche Deckungssumme ist bei dieser Art von Versicherung üblich?

Es gibt 2 verschiedene Ansätze wie die Versicherung festgesetzt werden kann. Die genaueste und sicherste Art ist, wenn Sie den Deckungsbeitrag des Betriebes errechnen oder bei Ihrem Steuerberater erfragen. Der Deckungsbeitrag errechnet sich vom Gesamtumsatz abzüglich der variablen Kosten. Dadurch ergeben sich die eingangs erwähnten Fixkosten, die zu versichern sind. Die zweite Möglichkeit die Versicherungssumme festzulegen ist eine sogenannte Tagestaxe (auch Taxenvereinbarung genannt). Pro Tag der Betriebsunterbrechung wird ein 1/360 der Summe überwiesen. Sobald die vereinbarte Karenzzeit abgelaufen ist, wird diese vereinbarte Taxe von der Versicherung übernommen. So kann mitunter auch nur ein Teil der Fixkosten ersetzt werden um bei der Prämie etwas zu sparen. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Versicherungsanbieter oft stark und es ist darauf zu achten, dass die Versicherung die vereinbarte Taxe ausbezahlt auch wenn eine Unterversicherung besteht. Denn auch eine Unterversicherung ist möglich, wenn die Versicherungssumme nicht dem aktuellen Deckungsbeitrag entspricht.

Hinweis: Sehr genau muss auf die maximale Obergrenze der Betriebsunterbrechungsversicherung geachtet werden. Die zeitliche Untergrenze wird durch die Karenzzeit bestimmt und die zeitliche Obergrenze nennt sich in den Verträgen meist Haftungszeit. Diese Klausel beschränkt den Versicherungsschutz meist auf ein Jahr. Länger darf die Produktion also nicht unterbrochen werden.

Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Prämie dieser Versicherung bemisst sich an einer ganzen Reihe von Faktoren. Einige der wesentlichen Aspekte sind bereits genannt. Die ermittelte Deckungssumme und die Karenzzeit dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Je länger die Karenzzeit um geringer ist die Prämie. Zusätzlich hat die Art des Betriebes große Auswirkungen, denn dadurch ergibt sich das Risiko für einen Ausfall. Ein freiberuflicher Holzfäller fällt wegen Verletzung eher aus als eine Grafikerin in einem Großraumbüro. Das Alter und der Gesundheitszustand stellt ein weiteres wichtiges Kriterium dar. Vor allem Personen unter 45 Jahren können mit besseren Konditionen bzw. Prämien rechnen. Abschließend können die Versicherungspolizzen auch mit unterschiedlichen Bausteinen kombiniert werden. Dadurch kann der Schutz besser auf die individuellen Risiken abgestimmt werden. Eine standardisierte Betriebsunterbrechungsversicherung kostet grob 50 Euro im Jahr.

Welche Bausteine lassen sich unterscheiden?

Die einzelnen Versicherungsbausteine richten sich an den unterschiedlichen Ursachen aus. In manchen Betrieben ist das Risiko einer Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden größer. In anderen Unternehmen hängt alles vom Chef und dessen gesundheitlichen Zustandes ab. Wer die eigenen Risiken für die Unterbrechung der Geschäftstätigkeit genau kennt, kann die richtigen Bausteine wählen und bei der Prämie sparen. Gerade beim Einsatz wichtiger Maschinen sollte jedoch der Schutz ausreichend sein.

Was ist eine Maschinenbruchversicherung?

Diese Versicherung sollte jeder Unternehmer abschließen (c)Bigstockfoto.com/137899835/Anetlanda

Wenn die Maschinen im Betrieb Schaden nehmen, dann stoppt dieses Unglück nicht nur die Produktion. Oft ist ein wesentlicher Teil des Vermögens in diesen Anlagen gebunden. Ein Defekt oder eine Beschädigung können nicht nur zu einer Betriebsunterbrechung, sondern sogar zu einer Stilllegung des Betriebes führen. Vor diesem „worst case“ Szenario muss sich jeder Unternehmer schützen. Die Lösung nennt sich Maschinenbruchversicherung, die vor folgenden Schäden schützt:

  • Materialfehler
  • Konstruktionsfehler
  • Bedienungsfehler
  • Betriebsunfälle
  • und böswillige Handlungen

Da Bedienfehler und böswillige Handlung auch unter den Versicherungsschutz fallen, können die passenden Policen für einen ruhigen Unternehmerschlaf und weniger Stress im operativen Alltag sorgen. Trotzdem sollten auch bei diesem Produkt einige Aspekte Beachtung finden.

Bei einer vollständigen Zerstörung der Maschine ersetzt der Versicherer den aktuellen Zeitwert. Dazu gehört auch die Anlieferung und teilweise sehr teure Montage. Oft müssen Maschinen aus anderen Ländern bezogen werden und wenn sich die Produktionsstätte außerhalb des EWR-Raums befindet, übernimmt die Versicherungsgesellschaft auch die Kosten für den Zoll. Damit aber der richtige Zeitwert ersetzt wird, muss der Unternehmer immer darauf achten, dass der korrekte Preis der Maschine versichert ist. Die Listenpreise ändern sich nämlich ständig. Doch wenn bei der Betriebsunterbrechungsversicherung und der Maschinenbruchversicherung die angegebenen Punkte beachtet werden, dann ist die Firma vor Gewinnausfällen bis zum Ausmaß der Versicherungssumme geschützt.

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Die Betriebsunterbrechungsversicherung springt ein, wenn eine fortdauernde Unterbrechung des Geschäftbetriebes vorliegt ➤ jetzt informieren!
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