Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört auf jeden Fall zu den Versicherungen, die fast jedem Bürger in Österreich ausnahmslos empfohlen werden kann und muss. Zumindest sollte sich jeder Arbeitnehmer sowie jeder Selbstständige einmal Gedanken über eine mögliche Berufsunfähigkeit gestellt, sich darüber informiert und beraten lassen haben. Vor allem um über eine Vorsorge zu verfügen und gegen das (je nach Beruf) relativ hohe Risiko der Berufsunfähigkeit und die negativen finanziellen Folgen abgesichert zu sein. Denn grundsätzlich hat die Versicherung die Aufgabe, nach Eintritt eines Unfalls oder Krankheit eine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Dies kann in manchen Fällen teilweise über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg der Fall sein.
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Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die in Österreich oftmals auch als Arbeitsunfähigkeitsversicherung genannte Lebensversicherung hat im Prinzip nur eine Hauptleistung. Im Falle des Falles die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) an den Versicherungsnehmer zu zahlen. Die Leistungspflicht entsteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall oder Krankheit berufsunfähig geworden ist. Dies ist mindestens durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Meistens lassen die Versicherungsunternehmen allerdings zusätzlich ein Gutachten erstellen, um zu sehen für welchen Zeitraum der Versicherungsnehmer voraussichtlich berufsunfähig ist. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist es dann so, dass die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vorgenommen wird, sofern der Versicherungsnehmer mindestens für die nächsten sechs Monate seines Lebens berufsunfähig sein wird. Dabei wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese auch weiterhin vorhanden ist. In manchen Fällen, muss der Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente das ganze Leben lang bis zum Eintritt der Rente zahlen. Um dies zu klären, empfiehlt sich jedoch eine ausführliche Beratung zu dem jeweiligen Fall.
Wichtig: Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Bevor man mit dieser Form der Vorsorge in Kontakt tritt, sollte eine wichtige Frage geklärt werden. Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit spielt bei diesen Formen der Lebensversicherung eine wichtige Rolle. Nämlich der zu einer Erwerbsunfähigkeit. Dieser Unterschied kann später noch von Bedeutung sein, wenn es um das abstrakte Weisungsrecht geht. Dieses wird im Folgenden noch näher erläutert. Von Berufsunfähigkeit wird immer dann gesprochen, wenn der Verbraucher nach einem Unfall oder Krankheit (auch psychische Erkrankungen) nicht mehr dazu in der Lage ist, seinem erlernten bzw. zuletzt ausgeübten Beruf in ausreichendem Umfang nachzukommen. Oftmals bezieht sich die Berufsunfähigkeit, auf das fehlende Vermögen, mindestens vier Stunden am Tag in seinem Beruf zu arbeiten. Somit reicht es bei der Berufsunfähigkeit, die erlernte bzw. zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr in ausreichendem Umfang (zu 50 %) ausüben zu können.
Bei der Erwerbsunfähigkeit ist es hingegen so, dass der Verbraucher im Prinzip nicht mehr in der Lage sein muss, „irgendeine“ Tätigkeit in ausreichendem Umfang durchzuführen. Wer also beispielsweise als Dachdecker tätig ist, der kann zwar berufsunfähig werden, weil er diesen körperlich relativ anstrengenden Beruf nicht mehr ausüben kann. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass der Betroffene gleichzeitig auch erwerbsunfähig ist. Könnte er nämlich beispielsweise leichte Tätigkeiten noch ausführen, so wäre dies keine Erwerbsunfähigkeit.
Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit?
Wie bereits thematisiert, sind die beiden Begriffe der Berufs- und Arbeitsunfähigkeit oftmals als Synonyme geläufig. So stammt der Begriff der Arbeitsunfähigkeit eigentlich aus dem Bereich gesetzlicher Versicherungen, wohingegen die Berufsunfähigkeitsversicherung eine privat abgeschlossene Versicherung darstellt. Daher gehört die Arbeitsunfähigkeitsversicherung in Österreich auch in den Bereich der Kranken- Pflege und Rentenversicherung.
Mögliche Gründe für den Eintritt der Berufsunfähigkeit
Nicht wenige Verbraucher sind der Auffassung, dass nur Personen von der Berufsunfähigkeit betroffen sind, die in körperlich besonders anstrengenden Berufen tätig sind. Bis vor einigen Jahren traf dies auch sicherlich noch zu, jedoch hat sich das Bild in der Vergangenheit deutlich verändert. Mittlerweile sind es nämlich auch viele Personen, die körperlich leichtere Tätigkeiten ausführen, die von einer Berufsunfähigkeit betroffen sind.
Im Wesentlichen sind es insbesonders folgenden Gründe, die zu einer Berufsunfähigkeit führen:
- Psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen oder Burn-Out
- Erkrankungen im Bereich der Gelenke oder Muskeln (Bewegungsapparat)
- Krebserkrankungen
- Herz- und Kreislauferkrankungen
Doch nicht nur ein Unfall stellt ein großes Risiko dar. Vor allem psychische Erkrankungen sind dabei ein Thema und haben sich in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert. Mittlerweile sind in Österreich mehr als 30 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf eine psychische Störung bzw. Erkrankung zurückzuführen. Davon sind mittlerweile auch junge Menschen betroffen, weshalb es wichtig ist, dass bei Vertragsabschluss darauf geachtet wird, keine psychischen Erkrankungen von der Leistungspflicht aus zunehmen.
Das abstrakte Weisungsrecht
Eine ganz wichtige Vertragsklausel bei dieser Form der Vorsorge, ist das sogenannte abstrakte Verweisungsrecht. Dieses Weisungsrecht besagt, dass der Versicherer bei einer Berufsunfähigkeit das Recht hat, vom Versicherten zu verlangen eine andere Tätigkeit auszuführen. De facto müsste der Versicherungsnehmer dann also erwerbsunfähig werden, um in den Genuss der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente zu kommen. Wird hingegen auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet, so handelt es sich tatsächlich um eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Leistungspflicht beginnt dabei bereits mit Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht erst mit der Erwerbsunfähigkeit.
Vorsicht: Es gibt Versicherungsgesellschaften die bei der ersten Untersuchung auf die abstrakte Verweisung verzichten. Ab der 2. Kontrolluntersuchung allerdings das Recht haben auf einen anderen Beruf zu verweisen!!
Wonach richtet sich der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es so, dass der zu zahlende Beitrag von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Ein maßgeblicher Faktor ist beispielsweise der Beruf, in dem der jeweilige Versicherungsnehmer tätig ist. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben die zahlreichen beruflichen Tätigkeiten, die es in der Praxis gibt, in bestimmte Gefahrengruppen eingeteilt. Demnach ist es vom ausgeübten Beruf abhängig, wie hoch der zu zahlende Beitrag ist. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Faktoren, die sich auf die Höhe der Versicherungsprämien auswirken.
Dazu gehören in erster Linie:
- Alter des Versicherungsnehmers
- Laufzeit der Versicherung
- Vorerkrankungen
- sonstige besondere Risiken (Sportarten, Hobbies)
- Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
- Gesundheitszustand
Höhe der BU-Rente und Versicherungslaufzeit
Neben dem abstrakten Weisungsrecht gibt es noch einige weitere wichtige Vertragsinhalte für diese Form der Versicherung. Ein ganz wichtiger Punkt ist natürlich die Höhe der im Leistungsfall zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente. Hier sollte sich der Versicherungsnehmer möglichst an seinem aktuellen Einkommen orientieren. Denn immerhin muss die Berufsunfähigkeitsrente später in den meisten Fällen den Wegfall des gesamten Einkommens kompensieren. Wer also beispielsweise derzeit ein Nettoeinkommen von monatlich 2.000 Euro hat, der sollte sich auch in diesem Umfang für eine BU-Rente entscheiden.
Ein weiterer wichtiger Vertragsinhalt für dieses Produkt ist natürlich die Laufzeit, über die der Versicherungsnehmer gegen die Berufsunfähigkeit abgesichert ist. Nicht selten bieten Versicherer Verträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren an, die natürlich im Einzelfall absolut unzureichend sein kann. Experten raten dazu, die Laufzeit mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze für die Rente abzugleichen. Die Laufzeit sollte also erst mit dem Alter enden, mit dem der Versicherte in Rente gehen kann.
Es kann jedoch auch sinnvoll sein die Versicherungsdauer bis zum 60. Lebensjahr zu versichern. Ein entscheidender Punkt ist, dass Sie sich ca. 1/3 der Monatsprämie einsparen. Bevor Sie die Versicherung aufgrund des hohen Monatsbeitrags nicht abschließen ist es doch besser bis zum 60. Lebensjahr versichert zu sein. Bis zum 60. Lebensjahr haben Sie meistens das wichtigste abgeschlossen.
- Familienplanung (Die Kinder sind im Idealfall schon selbsterhaltungsfähig)
- Wohnung oder Haus ist bereits abbezahlt
- großteil der Pensionsvorsorge ist bereits angespart
Insgesamt betrachtet gibt es also zahlreiche Aspekte welche es vor dem Abschluss zu beachten und zu überlegen gilt. Daher ist es natürlich sinnvoll, die zahlreichen Angebote am Markt miteinander zu vergleichen.
Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört mittlerweile auch in Österreich mit zu den wichtigsten Produkten im Bereich der privaten Versicherungen. Sinnvoll ist Versicherung immer dann, wenn Sie ein Einkommen erzielen, welches es abzusichern gilt. Dies ist speziell dann der Fall, wenn Ihr Einkommen für die Familie als Alleinverdiener existentiell ist. "Häufig wird eine Berunfsunfähigkeitsversicherung auch abgeschlossen, um die Rückzahlung der Eigenheimfinanzierung über die gesamte Laufzeit sicherzustellen", so Experten von versichert.at. Dabei spielt es keine Rolle, ob einer abhängigen Beschäftigung nachgegangen wird oder der Versicherungsnehmer selbstständig tätig ist. Bei Selbstständigen ist die Absicherung sogar noch wichtiger. Da in der Regel keine oder nur eine geringe staatliche Absicherung im Falle der Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit vorhanden ist. Aufgrund dieser Tatsachen, macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch für junge Menschen extrem Sinn.
Zudem wurden die letzten Jahre die staatlichen Absicherungen sukzessive reduziert. Die frühere Invaliditätspension gibt es in der Art und Weise nicht mehr. Nach einem Unfall oder Krankheit wird vom Staat versucht, dass Sie im Arbeitsleben gehalten werden können. Sie werden Umschulungen über sich ergehen lassen müssen und danach irgendeinem Beruf zugeteilt. Ob Ihnen der dann Spaß macht oder nicht ist dabei sekundär. Aus diesem Grund ist gerade für junge Menschen die Berufsunfähigkeitsversicherung extrem wichtig.
Was beinhaltet der Prognosezeitraum?
Der Prognosezeitraum hat in der BU-Versicherung eine große Bedeutung, da der Versicherer nur dann mit seiner Leistung eintritt, wenn die vorhandene Berufsunfähigkeit seitens eines Arztes bestätigt wird. Je nach Unfall oder Krankheit, gibt der Arzt eine Einschätzung ab, für welchen Zeitraum die Berufsunfähigkeit mindestens anhalten wird. Der Prognosezeitraum wird in der Regel auf sechs Monate empfohlen. Bei einem deutlich längeren Zeitraum von beispielsweise zwei oder drei Jahren, wäre dies für den Versicherungsnehmer nachteilig. Vor allem weil es aus ärztlicher Sicht kaum oder gar nicht möglich ist, eine Prognose für ein ganzes Leben zu geben.
Welche Erkrankungen sind bei Antragstellung anzugeben?
Die Frage nach den Krankheiten, die beim Antrag auf Abschluss einer BU-Versicherung angegeben werden müssen, lässt sich relativ pauschal beantworten. Sämtliche Erkrankungen sind anzugeben, sofern sie einen Einfluss auf die Berufsunfähigkeit haben könnten. Natürlich muss hier nicht jede vergangene Erkältung aufgeführt werden. Aber sämtliche Erkrankungen, welche noch vorhanden sind oder zumindest zu einem statistisch höheren Risiko führen, sollten auf jeden Fall aufgeführt werden.
Kann die vereinbarte BU-Rente später noch erhöht werden?
Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) kann im Zuge der Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine sogenannten Nachversicherungsgarantie zu einem späteren Zeitpunkt erhöht werden. Jedoch nur, wenn dies zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde. In diesem Fall ist eine Erhöhung sogar möglich, ohne dass eine nochmalige Gesundheitsprüfung stattfindet. Meistens wird diese Garantie an bestimmte Ereignisse gekoppelt, wie zum Beispiel an eine Hochzeit oder an den Abschluss einer Berufsausbildung. Falls keine Nachversicherungsgarantie vereinbart worden ist, kann alternativ bei der BU-Versicherung auch eine Dynamik abgeschlossen werden. Hier erhöht sich die Leistung beispielsweise um jährlich zwei Prozent automatisch.
Sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar?

Leider sind die Beiträge der Versicherung in der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr absetzbar. Die Aufwendungen werden als Sonderausgaben bewertet, welche das zu versteuernde Einkommen mindern und in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Allerdings sind hier Höchstgrenzen bei den Sonderausgaben zu beachten. Von insgesamt maximal 2.920 Euro pro Jahr wird maximal ein Viertel (demnach 730 Euro) steuermindernd berücksichtigt. Wer mit seinem Einkommen allerdings über 60.000 Euro liegt, kann diese Ausgaben nicht absetzen.
Kombination mit Ablebensversicherung
Viele Verbraucher möchten nicht nur für die eigene Berufsunfähigkeit vorsorgen, sondern gleichzeitig eine Absicherung der Angehörigen für den eigenen Todesfall vornehmen. In diesen Fällen ist es günstiger, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Ablebensversicherung zu kombinieren. Da in der Regel ein geringerer Beitrag als bei zwei getrennten Versicherungen zu zahlen ist. Über eine Ablebensversicherung sollte grundsätzlich ohnehin nachgedacht werden.
Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit
Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man als berufsunfähig gilt. Zunächst einmal muss der Versicherungsnehmer nur noch weniger als 50 Prozent der Arbeitsfähigkeit von gesunden Personen aufweisen. Eine weitere Voraussetzung für die berufsunfähig besteht darin, dass die Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate andauern muss. Sollte der Leistungsfall eingetreten sein, wird der Versicherer die Arbeitsfähigkeit des Versicherten durch einen beauftragten Gutachter prüfen lassen. Dabei findet die bisher ausgeübte berufliche Tätigkeit eine Berücksichtigung.
Die dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung
Da diese Vorsorge das bisherige Einkommen auch in zehn oder 20 Jahren noch bestmöglich kompensieren soll, ist eine sogenannten Dynamik empfehlenswert. Die dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet, dass die Leistungen sowie die Prämien in regelmäßigen Abständen erhöht werden. Meistens geschieht dies jährlich, sodass beispielsweise eine Dynamik von zwei Prozent eingeschlossen werden kann. Versicherungsnehmer profitieren von der Dynamik, da einerseits die Inflation ausgeglichen werden kann und darüber hinaus keine neuerliche Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Muss ich dem Versicherer einen Berufswechsel melden?
Grundsätzlich hängt es von den Versicherungsbedingungen ab, ob ein Wechsel der beruflichen Tätigkeit gemeldet werden muss. Fest steht allerdings, dass die BU-Versicherung ihre Gültigkeit nach einem Berufswechsel nicht verliert. Es kann lediglich passieren, dass der Versicherer nach einem durchgeführten und gemeldeten Berufswechsel die Prämie anpasst. Dies ist allerdings eher die Ausnahme, weshalb sich eine Beratung beim Versicherungsmakler empfiehlt.
Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die wesentliche Aufgabe einer Berufs- sowie einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung in Österreich besteht darin, für eine finanzielle Absicherung zu sorgen. Insbesondere wenn das bisherige Einkommen aufgrund einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zur Verfügung steht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert also die finanzielle Existenz ab. Denn bei einer Erwerbsunfähigkeit reichen in den meisten Fällen selbst staatliche Leistungen nicht aus, um einen angemessenen Lebensstandard zu halten.
Zudem sind bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit Erfahrungsgemäß meist Zusatzkosten fällig. Es sind meist Behandlungskosten oder Medikamentenkosten fällig, die das Haushaltsbudget oft zusätzlich belasten. Eventuell würden Sie auch gerne noch Physiotherapien oder benötigte Psychotherapien in Anspruch nehmen. Wenn Sie nahe der Armutsgrenze leben wird das nicht möglich sein. Es geht hier somit nicht nur ums finanzielle Auskommen, sondern schlussendlich auch darum, wie es Ihnen gesundheitlich nach Eintritt der Berufsunfähigkeit körperlich geht. Es ist sicherlich sehr beruhigend, wenn man zu allen anderen Sorgen nicht auch noch Geldsorgen hat.
Welche Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es in Österreich?
Bei Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit und Krankenversicherungen geben wir Ihnen jederzeit sehr gerne Auskunft.
Folgende Versicherer bieten ua. die Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich an:
- Dialog Lebensversicherung AG
- Continentale Lebensversicherung AG
- HDI Lebensversicherung AG
- Merkur Lebensversicherung AG
Ab wann ist es sinnvoll eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Auf alle Fälle ist es sinnvoll eine Information sowie ein Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung einzuholen, sobald man zu arbeiten beginnt. Das kann der Beginn der Lehre oder der Beginn der Arbeit nach dem Abschluss einer Berufsbildenden höheren Schule sein. Es gibt immer mehr Anbieter die ein sogenanntes Lebensphasenkonzept anbieten. Das bedeutet das man teils bereits ab dem 15. Lebensjahr eine derartige Versicherung abschließen kann. Die "wächst" dann quasi mit und wird dann zu einem späteren Zeitpunkt zu einer vollständigen Berufsunfähigkeit. Der Vorteil besteht darin, dass man mit 15 Jahren noch weniger gefährliche Hobbies ausübt (die sind nach Abschluss der Versicherung nämlich nicht nachmeldepflichtig!). Oft bestehen auch noch weniger körperliche Gebrechen. Dies führt dazu das die Prämie günstiger sein kann als wie wenn man sich erst später für eine solche Versicherung entscheidet.
Weiterführende Artikel
Haben Sie noch Fragen zu weiteren Produkten, wie zum Beispiel zu dem Thema der Ablebensversicherung als spezielle Form der Lebensversicherung? Denn diese kann mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden.

