Die Baugeräte-Versicherung ist eine der technischen Versicherungen für Unternehmen der Baubranche. Diese Unternehmen sind im besonderen Maße auf ihre Baugeräte und Maschinen angewiesen. Damit bei einem Ausfall ein finanzieller Ausgleich stattfinden kann, um beispielsweise ein Ersatzgerät zu erwerben oder um eine Reparatur durchführen zu können, kann eine Baugeräte-Versicherung abgeschlossen werden. Dazu werden von Versicherern unterschiedliche Tarife angeboten, mit denen sich grundlegende wie erweiterte Risiken absichern lassen.
Die Baugeräte-Versicherung
Eine Baugeräte-Versicherung ist für Unternehmen der Baubranche geeignet, welche regelmäßig mit teuren Arbeitsgeräten arbeiten müssen. Denn bei einem Ausfall der Geräte, Anlagen oder Maschinen kann der reguläre Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt werden. Fallen teure Geräte aus, dann kann dies für ein Unternehmen eine erhebliche Einschränkung der Liquidität oder sogar den Ruin bedeuten. Die Baugeräte-Versicherung hat bei einem Ausfall der Geräte die Aufgabe, dem Versicherten den Schaden zu ersetzen. Dadurch wird das Unternehmen in die Lage versetzt, das defekte Gerät zu ersetzen oder reparieren zu lassen, um den regulären Geschäftsablauf fortzuführen zu können.
Dazu lassen sich mit einer Baugeräteversicherung viele Arten von Baugeräten absichern. Zu diesen können neben Baugeräten selbst auch Anlagen und Sicherungsanlagen, Vermessungsanlagen sowie Zusatzgeräte zählen. Auch die Regulierung von Schäden an Gerätewagen, Baubüros und einiges mehr können zum Versicherungsumfang gehören. Daneben ist zu beachten, dass viele andere Sachen, welche häufig auf der Baustelle zum Einsatz kommen, oftmals vom Versicherungsumfang ausgeschlossen werden. Zu diesen vom Versicherungsumfang ausgeschlossenen Sachen zählen häufig:
- Inneneinrichtungen der Werkstätten und Baubüros
- Arbeitnehmer-Eigentum
- Hilfsstoffe und Betriebsmittel
- Fahrzeuge, die ausschließlich der Personen- und Güterbeförderung dienen
Leistungen der Baugeräte-Versicherung
Baugeräte-Versicherungen leisten je nach Vereinbarung bei einem defekten Gerät wie auch bei einem Sachwert mit Totalschaden einen finanziellen Ausgleich. Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Zeitwert abzüglich des Restwertes gezahlt. Lässt sich das Gerät noch reparieren oder anderweitig wiederherstellen, dann können vom Versicherer die Wiederherstellungskosten getragen werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn diese Wiederherstellungskosten nicht teurer als der Zeitwert abzüglich des Restwertes sind. Folgende Kosten können zu den Wiederherstellungskosten gezählt werden:
- Reparaturkosten
- Transport- und Montagekosten
- Ausgaben für Ersatzteile
- Räumungs- und Bergungskosten
Ebenso können je nach gewähltem Tarif auch Maschinenbruchschäden mitversichert werden. Diese können unter anderem durch Fahrlässigkeit, einen Bedienungsfehler oder Konstruktionsfehler ausgelöst werden. Je nach Bedarf des Unternehmens lässt sich der Versicherungsumfang noch weiter an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens anpassen. Dies kann individuell, in Abhängigkeit von den Risiken des Einsatzgebietes und des Unternehmens geschehen. So sind Risiken wie Diebstahl oder ein Verlust durch Verschlammen zum Beispiel häufig kein Bestandteil des grundlegenden Versicherungsschutzes. Erweitert werden kann der Versicherungsschutz ebenso um spezielle Einsatzgebiete, wie beispielsweise um Schäden beim Einsatz:
- im Gewässerbereich
- auf schwimmenden Fahrzeugen
- auf Wasserbaustellen
- bei Arbeiten unter Tage
- bei Tunnelarbeiten
Ob ein Schaden vom Versicherer reguliert wird, hängt insbesondere davon ab, wie dieser verursacht wurde. Denn nicht alle Schadensarten sind in allen Versicherungsverträgen vorgesehen. Häufig sind Schäden, die durch Vandalismus, Naturgewalten, durch eine Explosion, Blitzschlag oder Brand entstanden sind, versicherbar. Ebenso können Schäden durch Umstürze, Zusammenstöße und Abstürze mit zum Leistungsumfang der Versicherung zählen.
Der Versicherungsschutz einer Baugeräte-Versicherung tritt jedoch nicht überall ein. Versicherbar sind insbesondere Schäden, welche am Arbeitsort und somit an der Baustelle, bei Arbeitseinsatz oder Stillstand der Geräte entstehen können. Ebenso können beim Transport sowie bei der Verladung der Geräte, der Montage und Demontage Schäden auftreten, welche in der Regel mit zum Versicherungsumfang zählen. Kommen die Geräte hingegen außerhalb der Baustelle zum Einsatz, dann besteht der Versicherungsschutz in der Regel nicht und das Unternehmen muss für den Schaden selbst aufkommen.
Schadensbeispiele im Bereich der Baugeräte-Versicherungen
Eine Baustelle ist häufig in besonderem Maße den Witterungsverhältnissen und Naturgewalten ausgesetzt. Ein plötzlich aufziehendes Gewitter und Blitzschlag können Geräte an der Baustelle beschädigen. Schäden durch Blitzschlag zählen im Regelfall zum Standardschutz einer Baugeräte-Versicherung, wodurch Unternehmen im Schadensfall mit einer Versicherungsleistung rechnen können. Neben den Naturgewalten ist eine Baustelle stärker von Vandalismus oder Diebstahl betroffen. Denn der Baustellenbereich lässt sich nicht vollständig, wie beispielsweise ein Gebäude oder ein Unternehmensgelände abriegeln. Schäden können deshalb durch Vandalismus entstehen, wodurch Schäden an Geräten hervorgerufen werden können. Diese werden in der Regel über den Standardschutz einer Baugeräte-Versicherung reguliert. Bei Diebstahl, der auf Baustellen in Österreich nicht nur kleine Baugeräte, sondern ebenso große Maschinen betrifft, verhält sich dies jedoch häufig anders. Denn dieser ist nicht in jedem Tarif inbegriffen, kann jedoch bei Bedarf mitversichert werden.
Beiträge zur Baugeräte-Versicherung
Die Höhe der Versicherungsprämien richtet sich in erster Linie nach den versicherten Risiken. Ebenso haben die Anzahl und der Wert der versicherten Geräte, Anlagen und Maschinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Reduzieren lassen sich die Beiträge zum Beispiel, wenn sich ein Unternehmen aus Österreich dafür entscheidet, nur einzelne wertvolle Geräte oder auch einige ausgewählte Gerätegruppen abzusichern und nicht den gesamten Maschinenpark des Unternehmens. Auch für ältere Geräte ist der Versicherungsschutz nicht immer erforderlich, denn der Versicherte erhält vom Versicherer lediglich den Zeitwert, abzüglich des Restwertes ersetzt. Bei alten Geräten lohnt sich deshalb nicht immer eine Absicherung. Bei neuen oder wertvollen Geräten kann es sich hingegen lohnen, einen Versicherungsschutz über eine Baugeräte-Versicherung zu wählen, um im Schadensfall die Kosten nicht selbst tragen zu müssen.
Weiterführende Beiträge
Sowie Baugeräte kann mit auch Privateigentum mit gegen Einflüsse von Naturgewalten versichert werden. Hierzu zählt zum Beispiel die Sturmschadenversicherung.