Viele Unternehmen sind auf ihre Fahrzeuge angewiesen, um die Unternehmenstätigkeit aufrecht erhalten zu können. Bei Schäden oder kompletten Ausfällen am Fahrzeug können nicht nur unvorhergesehene Kosten entstehen, sondern zugleich können dem Unternehmen aufgrund der eingeschränkten Mobilität Einnahmen entgehen. Die Fuhrpark-Versicherung, die häufig auch als Flotten-Versicherung bezeichnet wird, ist deshalb eine wichtige Absicherungsart für Unternehmen. Im Schadensfall können durch den Versicherer Kosten der Reparatur oder des Fahrzeugersatzes übernommen werden, damit der gewohnte Geschäftsbetrieb möglichst schnell wieder fortgeführt werden kann. Mit einer solchen Versicherung lässt sich der gesamte Fahrzeugbestand eines Unternehmens über eine Kfz-Versicherung absichern. Häufig wird der Versicherungsschutz schon für Unternehmen mit einer Fahrzeugflotte ab drei Fahrzeugen angeboten.
Wofür gilt die Fuhrparkversicherung ?
Fuhrpark-Versicherungen werden von vielen Versicherern angeboten. Zur Auswahl stehen unterschiedliche Tarifmodelle, die sich häufig nach der Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge richten. Für Unternehmen mit großem Fahrzeugbestand von über 20 oder 40 Fahrzeugen gibt es genauso Absicherungsmöglichkeiten, wie für Unternehmen mit deutlich unter zehn Fahrzeugen. Der Versicherungsschutz lässt sich individuell auf die Größe des Fuhrparks abstimmen. Dadurch können kleine Handwerksbetriebe, Selbstständige und Agrarbetriebe ihre Fahrzeuge genauso absichern wie mittelständische und große Unternehmen.
Absichern lassen sich Fahrzeuge wie Pkws und Lieferwagen und ebenso große Lkws und Agrarfahrzeuge. Grundsätzlich besteht für alle Fahrzeuge, die auf das jeweilige Unternehmen zugelassen sind die Möglichkeit, einer Absicherung. Der Abschluss einer Versicherung für jedes einzelne Fahrzeug ist nicht notwendig, wodurch Unternehmen alle benötigten Kfz-Versicherungen für Fahrzeuge des Fuhrparks in einem Paket abschließen können. Damit der gewählte Versicherungsschutz gültig ist, müssen Unternehmen Änderungen am Fuhrpark dem Versicherer stets mitteilen. Werden Änderungen nicht bekannt gegeben, kann dies zu Vertragsstrafen oder Versicherungsausschlüssen führen. Nach Mitteilung der Änderung werden der Deckungsschutz und ggf. auch die Beitragshöhe entsprechend angepasst.
Was wird von der Fuhrparkversicherung übernommen ?
Der Versicherungsumfang der Fuhrpark-Versicherungen kann individuell an die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens angepasst werden.
Mögliche Bestandteile können sein:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Teil- und Vollkaskoversicherung
- Insassenunfallversicherung
Den Mindestschutz einer Fuhrparkversicherung deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge ab. Denn dabei handelt es sich in Österreich um den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist generell möglich und kann an die Anforderungen des Unternehmens angepasst werden. Versicherbar sind beispielsweise Unfallschäden am Fahrzeug der Flotte, Diebstahl oder Schäden, welche durch Blitzschlag, Wasser, Wildschaden und andere Vorkommnisse entstanden sind. Im Rahmen der Kaskoversicherungen werden auch Schäden bezahlt, welche am eigenen Fahrzeug des Versicherten verursacht wurden. Neben der Übernahme der Kosten für Reparatur oder Fahrzeugersatz werden häufig auch weitere Kosten, wie beispielsweise für den Abschleppdienst oder Gutachten vom Versicherer übernommen. Wurde zusätzlich eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen, dann zählen auch Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen (bleibende Invalidität wie bei der Unfallversicherung) zum Versicherungsumfang, wenn die Beeinträchtigungen beispielsweise durch einen Unfall mit dem versicherten Fahrzeug entstanden sind.
Die grobe Fahrlässigkeit
Im Rahmen des Versicherungsschutzes lässt sich die grobe Fahrlässigkeit bei einigen Versicherern und Tarifen mitversichern. Dies hat für Unternehmen zur Folge, dass selbst solche Schäden reguliert werden können, bei welchen grobe Fahrlässigkeit die Ursache war. Von grober Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn die erforderliche Sorgfaltspflicht schwer verletzt wurde. Dies kann bereits in einen unachtsamen Moment der Fall sein, in welchem nicht aufgepasst wurde, obwohl der Schaden bei ausreichender Achtsamkeit hätte vermieden werden können. Kommt es dann zu einem Unfall, dann kann der Versicherer je nach gewähltem Tarif die Regulierung der Schäden teilweise oder vollständig übernehmen. Eine Absicherung bei Vorsatz ist, wie in allen anderen Versicherungen, nicht möglich.
Zusätze zur Fuhrparkversicherung
Der gewählte Versicherungsschutz kann sich über alle Fahrzeuge des Fuhrparks erstrecken. Eingeschlossen werden können ebenso Fahrzeuge des Ehepartners des versicherten Unternehmers. Zudem kann der Versicherungsschutz je nach Versicherungsvereinbarung europaweit oder gar weltweit bestehen. Der grenzüberschreitende Versicherungsschutz ist insbesondere für international tätige Unternehmen interessant, welche Fahrzeuge über die Landesgrenzen hinweg nutzen.
Typische Schäden
Ein Unfall ist im betrieblichen Ablauf schnell passiert. Diese können sich auf dem Betriebsgelände oder in Österreich im öffentlichen Verkehrsraum ereignen. Einige typische Schadensbeispiele im Bereich des Fuhrparks von Unternehmen:
- Der Fahrer eines Lieferwagens fährt in einem unachtsamen Moment auf ein anderes Fahrzeug auf und verursacht einen Unfall. Durch diesen entsteht ein hoher Schaden am Fahrzeug. Die Fuhrpark-Versicherung übernimmt die Kosten der Reparatur des eigenen und fremden Fahrzeuges in vereinbarter Höhe.
- Während einer geschäftlichen Fahrt innerhalb Europas wird das Fahrzeug gestohlen. Wurde ein europaweiter Versicherungsschutz vereinbart, dann besteht die Möglichkeit der Regulierung über den Versicherer.
- Beim Abladen eines Lieferwagens wird der Fahrer des Fahrzeuges verletzt. Die Insassenunfallversicherung der Fuhrpark-Versicherung leistet bei Krankheit, eintretender Invalidität oder auch bei Tod Entschädigungen.
Wie viel kostet eine Fuhrparkversicherung ?
Fuhrparkversicherungen werden – im Gegensatz zum Abschluss einzelner Kfz-Versicherungen – zu günstigeren Bedingungen angeboten. Denn für den Versicherer reduziert sich durch einen einheitlichen Versicherungsvertrag für die gesamte Fahrzeugflotte der Verwaltungsaufwand. Die Beitragshöhe richtet sich in erster Linie nach der Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge. Mit der Größe der Fahrzeugflotte sinkt in der Regel auch die verhältnismäßige Versicherungsprämie.
Weitere Faktoren, welche die Beitragshöhe beeinflussen können:
- gewählte Deckungssumme
- Leistungsumfang der Kfz-Versicherung
- Selbstbeteiligung bei Teil- und Vollkaskoversicherungen
- Rabatte
Wie bei anderen Kfz-Versicherungen, so besteht auch bei Abschluss einer Fuhrpark-Versicherung die Möglichkeit, Rabatte zu erhalten. Das ist zum Beispiel durch den Schadensfreiheitsrabatt möglich. Ebenso können sich Neuwagen reduzierend auf die Versicherungsprämie auswirken.
Weiterführende Beiträge
Es gibt auch die Möglichkeit pro Fahrzeug eine eigene KFZ Versicherung oder LKW Versicherung abzuschließen.